Allgemeine Geschäftsbedingungen

für AmApparat! · Stand: 27. September 2026

AmApparat! ist ein Angebot der Protacon GmbH, Richard-Wagner-Straße 8, 60318 Frankfurt am Main.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des Dienstes “AmApparat!” und damit zusammenhängende Leistungen zwischen der Protacon GmbH, Richard-Wagner-Straße 8, 60318 Frankfurt am Main (“Protacon”), und dem jeweiligen Kunden.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Sitz in Deutschland. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Protacon ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Protacon ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte und Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere Anbieter für Telefonie, Hosting, Spracherkennung, Sprachsynthese, künstliche Intelligenz, Nachrichtenversand und sonstige technische Infrastruktur.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 AmApparat! ist eine KI-gestützte digitale Telefonassistenz. Der Dienst kann insbesondere eingehende Telefonanrufe automatisiert entgegennehmen, natürliche Sprache verarbeiten, Rückfragen stellen, Angaben strukturieren und zusammenfassen sowie Informationen oder Gesprächsergebnisse über vereinbarte Kanäle bereitstellen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der auf der Website veröffentlichten Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls individuell vereinbarten Konfigurationen. Soweit sich diese widersprechen, gehen individuelle Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen vor.

2.3 Protacon schuldet die technische Bereitstellung des vereinbarten Dienstes, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl erfolgreicher Anrufe, Leads, Terminvereinbarungen, Aufträge oder Umsätze.

2.4 AmApparat! ist nicht als Notrufsystem, Sicherheitsdienst, medizinisches Diagnosesystem oder Ersatz für fachkundige Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Medizinberatung bestimmt. Der Kunde darf den Dienst nicht so konfigurieren oder einsetzen, dass ohne angemessene menschliche Kontrolle Entscheidungen getroffen werden, die gegenüber natürlichen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen.

2.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Stimme, ein bestimmtes KI-Modell, einen bestimmten Telekommunikations-, Hosting- oder sonstigen Drittanbieter oder auf den unveränderten Fortbestand einzelner technischer Komponenten. Protacon darf Komponenten durch funktional vergleichbare Lösungen ersetzen, soweit die wesentlichen Kernfunktionen des Dienstes nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

3. Besonderheiten KI-gestützter Leistungen

3.1 Dem Kunden ist bekannt, dass AmApparat! ganz oder teilweise Verfahren künstlicher Intelligenz, automatischer Spracherkennung und Sprachsynthese verwendet. Solche Systeme arbeiten probabilistisch. Auch bei ordnungsgemäßer technischer Funktion können Ausgaben unzutreffend, unvollständig, missverständlich, veraltet oder im Einzelfall frei erzeugt (“Halluzinationen”) sein; Sprache kann falsch erkannt, zugeordnet oder zusammengefasst werden.

3.2 Protacon übernimmt daher keine Garantie dafür, dass von der KI erzeugte oder wiedergegebene Aussagen, Zusammenfassungen, Transkriptionen, Klassifikationen, Terminwünsche, Kontaktdaten oder sonstige Inhalte in jedem Einzelfall sachlich richtig, vollständig oder für einen bestimmten geschäftlichen Zweck geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die auf Angaben von Anrufenden, Kundendaten, kundenseitigen Prompts, Konfigurationen oder Datenquellen beruhen.

3.3 Der Kunde bleibt für seine Geschäftsprozesse und für die Verwendung der durch AmApparat! erzeugten oder übermittelten Informationen verantwortlich. Bei Vorgängen mit rechtlichen, finanziellen, medizinischen, sicherheitsrelevanten oder sonst erheblichen Folgen hat der Kunde vor einer Entscheidung, Zusage oder Ausführung eine angemessene menschliche Prüfung vorzusehen. Der Kunde darf Anrufende nicht dazu veranlassen, auf ungeprüfte KI-Ausgaben als verbindliche fachliche Auskunft zu vertrauen.

3.4 Sofern AmApparat! Termine, Rückrufwünsche, Bestellungen, Aufträge oder sonstige Erklärungen erfasst, gelten diese gegenüber dem Kunden grundsätzlich als zur weiteren Prüfung oder Bearbeitung übermittelte Informationen. Eine rechtsverbindliche Annahme, Zusage oder Bestätigung durch Protacon ist damit nicht verbunden. Ob und in welchem Umfang der KI-Assistent im Namen des Kunden rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben darf, bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.

3.5 Protacon wird angemessene Maßnahmen zur Reduzierung fehlerhafter Ausgaben treffen, schuldet jedoch keine Fehlerfreiheit der KI-Ergebnisse. Soweit ein Schaden auf einer von Protacon zu vertretenden Pflichtverletzung beruht, gilt ausschließlich die Haftungsregelung in Ziffer 12.

4. Einrichtung, Konfiguration und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt Protacon rechtzeitig alle für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen, Texte, Vorgaben, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Weiterleitungsziele und sonstigen Inhalte vollständig und richtig zur Verfügung und hält diese aktuell.

4.2 Der Kunde ist für die fachliche, tatsächliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Prompts, Anweisungen, Daten und Konfigurationen sowie für die von ihm festgelegten Einsatzzwecke verantwortlich. Er prüft vor Produktivsetzung, ob die Konfiguration seinen betrieblichen Anforderungen entspricht.

4.3 Änderungen von Geschäftsabläufen, Preisen, Leistungen, Erreichbarkeiten, Zuständigkeiten oder sonstigen Informationen, die für die Gesprächsführung relevant sind, sind Protacon unverzüglich mitzuteilen bzw. vom Kunden in einer bereitgestellten Konfigurationsoberfläche zu aktualisieren.

4.4 Erkennt der Kunde Fehler oder ein unerwartetes Verhalten des Dienstes, hat er Protacon hierüber unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

5. Zulässige Nutzung und Verantwortung gegenüber Anrufenden

5.1 Der Kunde darf AmApparat! ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und für rechtmäßige geschäftliche Zwecke einsetzen. Unzulässig sind insbesondere missbräuchliche, betrügerische, diskriminierende oder rechtswidrige Einsatzzwecke sowie eine Nutzung zur unzulässigen Telefonwerbung oder Kaltakquise.

5.2 Der Kunde ist als Betreiber des für ihn konfigurierten KI-gestützten Telefonassistenten dafür verantwortlich, dass gegenüber Anrufenden erforderliche Hinweise und Informationen erteilt werden. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Anrufende über die Interaktion mit einem KI-System informiert werden, soweit dies gesetzlich erforderlich und nicht bereits offensichtlich ist.

5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, branchenspezifische und berufsrechtliche Vorgaben einzuhalten, insbesondere Verschwiegenheits-, Dokumentations-, Informations- und Aufbewahrungspflichten. Dies gilt insbesondere für regulierte oder besonders sensible Bereiche wie Medizin, Rechtsberatung, Steuerberatung und Finanzdienstleistungen.

5.4 Der Kunde stellt sicher, dass für von ihm veranlasste Gesprächsaufzeichnungen oder sonstige Audioaufnahmen die jeweils erforderliche Rechtsgrundlage und gegebenenfalls die erforderlichen Einwilligungen aller betroffenen Gesprächsteilnehmer vorliegen. Eine Aufzeichnung darf nicht allein deshalb als zulässig angesehen werden, weil die technische Funktion verfügbar ist.

6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

6.1 Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit Protacon personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (“AVV”).

6.2 Soweit der Kunde hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, obliegen ihm insbesondere die Prüfung der Rechtsgrundlage, die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, die Festlegung zulässiger Verarbeitungszwecke und Speicherdauern sowie die Bearbeitung von Betroffenenrechten.

6.3 Der Kunde wird ohne vorherige Abstimmung mit Protacon keine Daten in AmApparat! verarbeiten lassen, deren Verarbeitung besondere technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen erfordert, die vom vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasst sind.

7. Drittanbieter, Telekommunikation und technische Abhängigkeiten

7.1 Die Leistung von AmApparat! hängt teilweise von Telekommunikationsnetzen, Internetverbindungen und Diensten Dritter ab. Hierzu können insbesondere Telefonie-, Hosting-, KI-, Speech-to-Text-, Text-to-Speech-, E-Mail- und Messaging-Dienste gehören.

7.2 Protacon haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb des von Protacon beherrschbaren Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für Störungen öffentlicher Telekommunikationsnetze, des Internets, kundenseitiger Systeme oder vom Kunden ausgewählter bzw. integrierter Drittleistungen. Für von Protacon ausgewählte Dritte bleibt eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für eigenes Auswahl- oder Organisationsverschulden, unberührt.

7.3 Rufnummern, Routing, Weiterleitungen und Erreichbarkeit können technischen, regulatorischen oder providerseitigen Beschränkungen unterliegen. Protacon schuldet keine ununterbrochene Erreichbarkeit einer bestimmten Rufnummer, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level vereinbart wurde.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

8.1 Soweit kein gesondertes Service Level Agreement vereinbart wurde, schuldet Protacon keine bestimmte Mindestverfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Updates, Kapazitätsgrenzen, Störungen von Drittanbietern oder höhere Gewalt entstehen.

8.2 Protacon ist berechtigt, den Dienst technisch und funktional weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, sofern die vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich und unzumutbar eingeschränkt werden. Notwendige Sicherheits- oder Fehlerbehebungsmaßnahmen dürfen kurzfristig durchgeführt werden.

8.3 Bei höherer Gewalt oder sonstigen von Protacon nicht zu vertretenden Ereignissen, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder verhindern, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Cloudstörungen und Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen.

9. Vergütung, Testzeitraum und Fair Use

9.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2 Soweit vereinbart, kann der Kunde AmApparat! zunächst für einen Monat kostenfrei testen. Nach Ablauf des kostenfreien Testzeitraums beträgt die monatliche Vergütung im Standardtarif 249,00 EUR netto, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

9.3 Die Nutzung unterliegt einer angemessenen Fair-Use-Regelung. Der Standardtarif ist für die gewöhnliche geschäftliche Nutzung des jeweiligen Kunden bestimmt. Bei atypisch hoher, missbräuchlicher oder die technische bzw. wirtschaftliche Grundlage des Tarifs erheblich überschreitender Nutzung wird Protacon den Kunden hierauf hinweisen und eine angemessene Anpassung, Begrenzung oder einen geeigneten Tarif anbieten. Eine Einschränkung erfolgt nicht willkürlich und nach Möglichkeit erst nach vorheriger Information.

9.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1 Soweit nicht individuell anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nach Ablauf eines vereinbarten kostenfreien Testzeitraums ist der Vertrag monatlich kündbar. Die Kündigung kann in Textform erfolgen und wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.

10.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Protacon liegt insbesondere vor, wenn der Kunde den Dienst rechtswidrig oder erheblich vertragswidrig nutzt, Sicherheitsrisiken verursacht oder trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt.

10.3 Nach Vertragsende kann Protacon die für den Betrieb eingerichteten Zugänge, Rufnummernzuordnungen und Konfigurationen deaktivieren. Gesetzliche und in der AVV geregelte Lösch- und Rückgabepflichten bleiben unberührt.

11. Gewährleistung

11.1 Protacon wird reproduzierbare technische Mängel des Dienstes innerhalb angemessener Frist nach ordnungsgemäßer Meldung beheben, soweit sie im Verantwortungsbereich von Protacon liegen. Der Kunde hat Protacon eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.

11.2 Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit begründet keine Gewährleistungsansprüche. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.3 Die in Ziffer 3 beschriebenen systemimmanenten Eigenschaften KI-gestützter Systeme stellen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern der Dienst im Übrigen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

12. Haftung und Schadensersatz

12.1 Protacon haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Protacon, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleiben ferner zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine ausdrücklich übernommene Garantie.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Protacon nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit ist in diesen Fällen der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für AmApparat! gezahlte Nettovergütung begrenzt; bei kürzerer Vertragsdauer wird die bis dahin geschuldete Vergütung auf zwölf Monate hochgerechnet.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung von Protacon für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Protacon insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entgangene Geschäftschancen oder Ansprüche Dritter, soweit diese nicht Folge einer nach Ziffer 12.1 oder 12.2 haftungsbegründenden Pflichtverletzung von Protacon sind.

12.4 Protacon haftet insbesondere nicht allein deshalb, weil eine KI-Ausgabe, Spracherkennung, Transkription, Zusammenfassung oder automatisierte Antwort sachlich falsch, unvollständig oder missverständlich ist. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn zugleich eine von Protacon zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt; in diesem Fall gelten ausschließlich die Haftungsgrenzen dieser Ziffer 12.

12.5 Protacon haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde oder ein von ihm eingesetzter Nutzer ungeprüfte KI-Ausgaben trotz erkennbarer Unsicherheit oder entgegen der in diesen AGB vorgesehenen menschlichen Kontrolle für rechtlich, medizinisch, finanziell, sicherheitsrelevant oder sonst wesentlich folgenreiche Entscheidungen verwendet.

12.6 Für Verlust oder Beschädigung von Daten haftet Protacon im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit die Datensicherung in der Verantwortung des Kunden liegt.

12.7 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Protacon.

12.8 Zwingende Ansprüche betroffener Personen nach der DSGVO und sonstige gesetzlich nicht im Voraus abdingbare Ansprüche bleiben unberührt.

13. Freistellung bei Verantwortlichkeit des Kunden

13.1 Der Kunde stellt Protacon auf erstes Anfordern von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese Ansprüche auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung von AmApparat!, auf kundenseitig bereitgestellten Inhalten, Prompts, Daten oder Konfigurationen oder auf einer Verletzung der dem Kunden nach diesen AGB obliegenden Pflichten beruhen.

13.2 Dies umfasst insbesondere Ansprüche von Anrufenden, Beschäftigten, Kunden des Kunden, Behörden oder sonstigen Dritten wegen unzulässiger Gesprächsaufzeichnung, fehlender Informationen oder Einwilligungen, unzulässiger Datenverarbeitung, Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten sowie aufgrund rechtswidriger oder vom Kunden veranlasster KI-Inhalte.

13.3 Die Freistellung gilt nicht, soweit Protacon den zugrunde liegenden Schaden oder Rechtsverstoß allein oder überwiegend zu vertreten hat. Protacon wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche angemessen informieren und ihm, soweit möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.

14. Nutzungsrechte und Schutzrechte

14.1 Protacon räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, AmApparat! im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Eine Weitervermietung, Weiterveräußerung oder Bereitstellung als eigener Dienst für Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Protacon nicht gestattet.

14.2 Rechte an der Software, Systemarchitektur, Standardkonfigurationen, Vorlagen, Dokumentationen und sonstigen von Protacon bereitgestellten Bestandteilen verbleiben bei Protacon bzw. den jeweiligen Lizenzgebern. Rechte des Kunden an seinen eigenen Daten, Marken und Inhalten bleiben unberührt.

14.3 Der Kunde räumt Protacon für die Vertragsdauer die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten und Daten ein.

15. Vertraulichkeit

15.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werdenden, als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen geschäftlichen und technischen Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.

15.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt oder öffentlich zugänglich waren, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt werden oder aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.

16. Änderungen dieser AGB und des Dienstes

16.1 Protacon kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen eingesetzter Drittleistungen, und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschiebt.

16.2 Über wesentliche Änderungen wird Protacon den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform informieren. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung rechtlich erforderlich ist, wird die Änderung nur mit Zustimmung des Kunden wirksam. Im Übrigen kann Protacon vorsehen, dass die Änderung als angenommen gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten Frist widerspricht; hierauf und auf die Folgen eines Widerspruchs wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

16.3 Führt eine Änderung zu einer wesentlichen nachteiligen Veränderung der vereinbarten Kernleistung, erhält der Kunde ein angemessenes Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

17.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Kündigungen können in Textform erfolgen.

17.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anbieterangaben

Protacon GmbH
Richard-Wagner-Straße 8, 60318 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: +49 69 94320040
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE316184467
Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 110760
Geschäftsführer: Bijan Karimdadian